1. Diese Beherbergungsordnung ist für alle untergebrachten Gäste (im Folgenden "Gäste" oder einzeln "Gäste" genannt) verbindlich, die die Unterkunftsdienstleistungen Mamaison Residenze Belgická Prague in Anspruch nehmen, das von CPI Hotels, a.s., ID-Nr.: 47116757, mit Sitz in Prag 10, Bečvářova 2081/14, PLZ 100 00 (im Folgenden "Unterkunftsanbieter" genannt) betrieben wird, und bildet einen untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Beherberger abgeschlossenen Beherbergungsvertrages oder eines ähnlichen Vertrags (im Folgenden nur "Vertrag"). Als Gäste gelten auch Personen, die zusammen mit einem Gast untergebracht sind, der einen Vertrag mit dem Beherberger abgeschlossen hat.
  2. Gäste müssen auf Verlangen ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Gäste unter 18 Jahren müssen auf Verlangen des Beherbergungsbetriebs die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen. Gäste, die sich weigern, sich auszuweisen oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (bei Gästen unter 18 Jahren) vorzulegen, dürfen unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nicht beherbergt werden.
  3. Gemäß § 103 lit. b) Akt Nr. Gemäß dem Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze, in der Fassung späterer Vorschriften, ist der Gast – Ausländer verpflichtet, dem Beherberger auf Verlangen ein Reisedokument, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Meldebescheinigung, eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte vorzulegen und das Anmeldeformular persönlich auszufüllen und zu unterschreiben oder ein Papierdokument zu unterzeichnen, das Daten enthält, die im Rahmen des Meldeformulars gemäß § 97 des Gesetzes enthalten sind. Ein Gast – ein Ausländer, der sich weigert, einen Identitätsnachweis und andere im vorigen Satz genannte Dokumente vorzulegen und sich weigert, das Anmeldeformular auszufüllen und/oder zu unterschreiben, kann nicht untergebracht werden. Die Pflicht zum persönlichen Ausfüllen und Unterschreiben des Anmeldeformulars gilt nicht für Gäste – Ausländer unter 15 Jahren.
  4. Personenbezogene Daten, die der Gast beim Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder eines ähnlichen Vertrags zur Verfügung stellt, unterliegen dem Schutz durch die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet und schützt als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten die vom Gast zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Website von https://www.cpihotels.com/cs/gdpr. Die Gäste können diese Informationen auch schriftlich an der Hotelrezeption erhalten.
  5. Beim Einchecken erhalten die Gäste eine Unterkunftskarte mit der Appartmentsnummer und einer Zugangskarte. Ab diesem Zeitpunkt haben nur noch der/die Gast(e) Zutritt zum Appartement. Der Zutritt des Residenz Personals zum gemieteten Appartement ist nur insoweit beschränkt, als dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Beherbergungsbedingungen erforderlich ist.
  6. Weder der Gast noch der Beherbergungsbetrieb haben das Recht zur Überlassung der Unterkunft in diesem Appartement an Dritte. Es kann auch vereinbart werden, den Zutritt des Residenz Personals zu beschränken, um die Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten.
  7. Das Check-in ist am Anreisetag frühestens ab 14:00 Uhr möglich, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Der Gast verlässt das Apartment spätestens um 12:00 Uhr des letzten Aufenthaltstages zu verlassen, sofern nicht im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Hält der Gast diese Frist nicht ein, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Gast einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.
  9. Falls der Gast seinen Aufenthalt verlängern möchte und der Beherbergungsbetrieb über ein anderes Appartement verfügt, kann dem Gast ein anderes Appartement angeboten werden als das ursprünglich zugewiesene.
  10. In der Residenz dürfen Haustiere nur mit vorheriger Zustimmung des Beherbergungsbetriebes untergebracht werden. Für die Unterbringung von Tieren in einem Appartement wird gemäß der Preisliste des Beherbergungsbetriebes eine gesonderte Gebühr erhoben.
  11. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung wird der Beherberger dem Gast notwendige medizinische Hilfe leisten oder ihn ins Krankenhaus bringen. Die Kosten dafür trägt der Gast.
  12. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Beherbergers Möbel zu versetzen, Reparaturen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen im Appartement oder in den Gemeinschaftsräumen des Hotels vorzunehmen, noch ist der Gast berechtigt, andere Änderungen vorzunehmen.
  13. Der Gast ist verpflichtet, das Appartement ordentlich und sauber zu halten.
  14. Den Gästen ist es nicht gestattet, ihre eigenen Elektrogeräte in der Residenz und insbesondere im Appartement zu benutzen, mit Ausnahme von Elektrogeräten, die für die persönliche Hygiene des Gastes verwendet werden (Rasierer, Massagegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten usw.), Ladegeräte für Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Kameras und ähnliche Geräte, die an das Stromnetz des Unterkunftsanbieters angeschlossen sind. All dies unter der Voraussetzung, dass diese Geräte keine technischen Mängel aufweisen und mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet werden müssen. Der Gast darf diese elektrischen Geräte nur in Anwesenheit des Gastes benutzen oder aufladen. Der Gast ist verpflichtet, alle diese Geräte unverzüglich nach Beendigung der aktiven Nutzung oder des Aufladens dieser Geräte zu trennen. Es ist strengstens untersagt, eigene elektrische Geräte zu benutzen, die eine Wärmequelle darstellen, wie z. B. Wasserkocher, Herdplatten oder Kochplatten.
  15. Gäste, die im Residenze ihre eigenen Elektrogeräte und andere elektrische Geräte nutzen, haften für alle dadurch verursachten Schäden.
  16. Der Gast darf die Einrichtungen des Appartements nur zweckbestimmt nutzen. Elektrische Geräte wie Haartrockner, Wasserkocher, Kaffeemaschine und andere im Appartement vorhandene Geräte sind vom Gast so zu verwenden, dass die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.
  17. Der Gast hat die Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass er die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt.
  18. Beim Verlassen des Appartements wird darum gebeten, das Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten, die Wasserhähne zuzudrehen und die Appartementtür ordnungsgemäß zu verschließen
  19. Kinder unter 10 Jahren sowie Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt von Erwachsenen in den Appartements und anderen Sozial- und Gemeinschaftsbereichen der Residenz gelassen werden.
  20. Es ist Gästen untersagt, Waffen, Munition, Sprengstoffe, narkotische oder psychotrope Substanzen oder Gifte (mit Ausnahme von Medikamenten, die für den Verzehr durch den Gast bestimmt sind) in das Residence zu bringen oder solche Substanzen im Residence herzustellen. Die Verwendung offener Flammen ist im Residence untersagt.
  21. Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die am Eigentum des Beherbergers verursacht werden, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  22. Der Beherberger erbringt den Gästen Dienstleistungen in dem Umfang und unter den Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere in der Gesetzesnr. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, und Vertrag.
  23. Der Beherberger haftet gemäß § 2946 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften für alle Schäden, die am Eigentum der Gäste verursacht werden. Die Gäste sind verpflichtet, alle Wertsachen in den dafür vorgesehenen Safes aufzubewahren, entweder an der Rezeption oder im Appartement. Zu den Wertgegenständen gehören Schmuck, Geld, Wertpapiere, Uhren, Mobiltelefone, Kommunikationsgeräte, Computer, audiovisuelle Geräte und andere Geräte.
  24. Bei Ankunft wird der Gast gebeten, entweder eine Kreditkarte vorzulegen oder eine Zahlung als Garantie für die Unterkunft zu leisten, sofern er nicht im Voraus bezahlt hat. Darüber hinaus wird der Gast gebeten, alle Ausgaben für zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte, die nicht im Preis der Unterkunft enthalten sind, entweder mit Karte oder durch eine Barkaution zu garantieren.
  25. Die Gäste müssen sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Fall eines Brandes vertraut machen. Der Plan ist in jedem Apartment verfügbar und kann auch an der Rezeption abgeholt werden.
  26. Die gesamte Residenz ist rauchfrei. Das Rauchen ist in allen Bereichen verboten. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Beherberger, vom Gast eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  27. Der Gast hat die Pflicht, sich an die Regeln des guten Benehmens zu halten und andere Gäste nicht durch sein Verhalten zu belästigen. Außerdem muss er die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr einhalten und darf in den Gemeinschaftsräumen der Residenz keine alkoholischen Getränke oder Rauschmittel konsumieren. Des Weiteren darf er die Einrichtungen und Anlagen der Residenz nicht beschädigen. Ein Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
  28. Der Gast hat die Verpflichtung, die Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung einzuhalten. Sollte der Gast in erheblichem Maße gegen die in dieser Ordnung festgelegten Verpflichtungen verstoßen, ist der Gastgeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung wird mit ihrer Bekanntgabe oder Zustellung an den Gast wirksam. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen und die Residenz unverzüglich zu verlassen. Verlässt der Gast das Residenz nicht, ist der Beherberger berechtigt, unverzüglich die Polizei oder eine andere Behörde einzuschalten.